Satzung der Herr der Ringe Online Sippe "Denethors Garde" auf dem Server "Vanyar"
Vorwort: Diese Sippe wurde begründet, um uns Mitgliedern das Spiel durch Zusammenarbeit zu erleichtern und den Spielspaß durch gemeinsame Unternehmungen und Unterhaltungen zu fördern. Wir glauben daran, dass gegenseitiger Respekt und gleiche Rechte für alle Mitglieder für diese Ziele unbedingt notwendig sind. In dieser Sippe steht der Spielspaß im Vordergrund, kein Mitglied kann und darf zu irgendetwas gezwungen werden.
§1: Verhalten der Mitglieder 1. Jedes Mitglied hat ein Recht, von allen anderen Mitgliedern respektvoll und freundlich behandelt zu werden, ebenso muss jeder die Meinungen der anderen respektieren, sofern sie nicht rassistisch, diskriminierend oder in anderer Form beleidigend sind. 2. Nicht als Pflicht, sondern als Gebot des Anstands und für eine funktionierende Sippe unbedingt notwendig, wird es angesehen, dass sich die Mitglieder gegenseitig begrüßen und verabschieden, sowie gratulieren, wenn jemand einen Erfolg bei seinem Spiel meldet.
§2: Aufnahme, Ausschluss und Beförderung von Mitgliedern 1. Aufnahme: Jeder Offizier hat das Recht, selbstständig neue Sippenmitglieder zu rekrutieren. Er muss jedoch darauf achten, dass die neuen Mitglieder ein Mindeslevel von 15 haben, Ausnahmen hiervon stellen Twinks von Mitgliedern dar, weiterhin sollte er ihre Eignung für die Sippe feststellen. 2. Ausschluss: Ein Sippenmitglied kann nur aus zwei Gründen ausgeschlossen werden: Zum einen, wenn er grob gegen $1,1 verstößt, zum anderen, wenn er länger 30 Tage (als Rekrut) nicht online war und zuvor kein ungefähres Rückkehrdatum genannt hat. Eine Mehrheit der Offiziere oder aller Sippenmitglieder muss dem Ausschluss zustimmen. Ein Offizier kann nur mit dem Einverständnis der Mehrheit der anderen Offiziere und dem Sippenmeister ausgeschlossen werden. Bevor ein Mitglied oder Offizier aufgrund von §1,1 augeschlossen werden kann, muss er eine Gelegenheit gehabt haben, selbst Stellung zu der Angelegenheit zu nehmen. 3. Beförderung zum Sippenbruder Neumitglieder erhalten zunächst den Rang Rekrut. Wenn sie regelmäßig über TS mit den anderen Mitgliedern reden, werden sie nach mindestens einer Woche zum Sippenbruder befördert, sind sie nicht im TS aktiv, so werden sie nach mindestens 2 Wochen befördert. Weiterhin muss er vor der Beförderung auf der Sippen-HP registriert sein. Von dieser Regel kann abgewichen werden, wenn ein Mitglied besondere Verdienste um die Sippe aufweist. 4. Beförderung zum Offizier: Jeder Sippenbruder kann zum Offizier befördert werden, wenn der Sippenmeister, sowie eine Mehrheit der anderen Offiziere dem zustimmen. 5. Degradierung Ein Offizier kann degradiert werden, wenn dem die Mehrheit der anderen Offiziere, sowie der Sippenmeister zustimmen, oder wenn eine Merheit aller Sippenmitglieder dies für notwendig erachtet. Ein Sippenbruder wird zum Rekrut degradiert, wenn er mehr als 30 Tage nicht online gewesen ist, ab da kann er nach §2,2 nach weiteren 30 Tagen ausgeschlossen werden.
§3: Der Sippenmeister 1.Wenn ein Sippenmeister zurücktritt, wird dessen Nachfolger folgendermaßen gewählt: Bei der nächsten Offiziersbesprechung kann jeder Offizier einen anderen Offizier vorschlagen. Im Anschluss wird der Sippenmeister aus den Vorgeschlagenen, die nicht abgelehnt haben, in geheimer Wahl gewählt. 2. Wenn die Mehrheit der Offiziere dem Sippenmeister das Misstrauen ausspricht, muss dieser zurücktreten, um der Sippe nicht zu schaden. Im Anschluss wird nach §3.1 ein neuer Sippenmeister gewählt. 3. Wenn zwei oder mehr Kandidaten die gleiche Stimmenzahl auf sich vereinen, können diese eine gemeinsame Sippenführung begründen, wobei der Sippenmeister- und der Stellvertreterposten in regelmäßigen Zeitabständen getauscht werden.
§4: Sippentreffen, Sippenhaus und Sippentruhe 1. Alle zwei Monate wird ein Sippentreffen abgehalten. Die Mitglieder sind mindestens 2 Wochen vorher per Sippenpost über das Datum zu benachrichten. Bei besonderen Ereignissen kann auch außerhalb der Frist kurzfristig eine Versammlung einberufen werden. Auf dem Sippentreffen können Beförderungen oder Sippenausschlüsse beschlossen werden. 2. Jedes Mitglied hat Zutritt zum Sippenhaus und kann Dinge in die Sippentruhe einlagern. Nur die Offiziere können Dinge aus der Sippentruhe entnehmen, will ein normales Mitglied etwas entnehmen, muss er einen Offizier anfragen. Das Sippenhaus wird dadurch finanziert, dass die Offiziere jeweils abwechselnd den Wochenbeitrag von 300 Silber entrichten. Die genauen Termine dieser Raten werden im Kalender festgelegt. 3. Einmal in der Woche muss eine Offiziersbesprechung abgehalten werden. Die Versammlung ist dann handlungsfähig, wenn mehr als die Hälfte (+1) anwesend ist. 4. Die Ergebnisse der Versammlungen werden auf der Homepage bekanntgegeben.
§5: Teamspeak und Twinks 1. Die Sippe bestzt einen eigenen TS3- Server. Der Sippenmeister sowie sein Stellvertreter haben Adminrechte, ein jedes Mitglied kann auf den Server einloggen. Die Offiziere bekommen die Berechtigungsstufe "Offizier". Bei unverhältnismäßiger Anwendung kann der Status entzogen werden. 2. Es ist erwünscht, aber nicht Pflicht, als Mitglied auf den TS3- Server einzuloggen, 3. Bei Instanzen ist TS3 für alle Teilnehmer Pflicht, nur der Raidleiter und der Mainheiler haben die Sprachgewalt. 4. Twinks von Sippenmitgliedern werden zum gleichen Rang wie dessen Mainchar befördert, müssen jedoch unbedingt eine Notiz tragen, welche sie als Twink kennzeichnet und den Mainchar nennt. Offiziere können nur mit einem Charakter den Offiziersrang innehaben.
§6: Website 1. Ein jedes Mitglied muss sich vor dessen Beförderung auf der HP eintragen. 2. In Falle einer längeren Abwesenheit sollte das betreffende Mitglied den Grund hierfür und die Dauer im Forum im dazu vorgesehenen Bereich eintragen. 3. Für die Pflege der Website sind der Sippenmeister, sowie gesondert dazu berechtigte Mitglieder zuständig. 4. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Inhalte der Website.
§7: Inkrafttreten der Satzung 1. Diese Satzung tritt in Kraft, wenn alle Offiziere, sowie der Sippenmeister ihr zustimmen. 2. Sie kann nur mit dem Einverständnis der Mehrheit der Offiziere vom Sippenmeister geändert werden.